Strafrecht

Beleidigungen

Bei einer Beleidigung wird der Sühnepreis fällig. Bei Unwissenheit kann aber auf die Zahlung verzichtet werden. Die Beleidigung kann aber nicht übergangen werden, denn dadurch macht man sich nach dem Gesetz der Hinnahme einer Beleidigung strafbar und verliert das Anrecht auf einen Sühnepreis. Daher ist eine Entschädigung Seitens des Schädigers erforderlich.

Tötungen

Die Strafe für den Mord beträgt 7 cumals („Körperpreis“ eines Freien). Für den Mord an einem Freien bzw. Edlen wird auch der Sühnepreis fällig. Bei bösem Vorsatz werden die Strafe und alle Zahlungen verdoppelt.

Bei Tötung erhalten die Söhne und Brüder sowie der Vater des Opfers jeweils ihren vollen Ehrpreis.

Der Großvater, sowie die Onkel und Neffen ersten Grades erhalten die Hälfte ihres Ehrpreises.

Die Großonkel, Onkel und Neffen zweiten Grades erhalten ein Viertel ihres Ehrpreises

Ein Totschlag, bei der die Leiche versteckt oder in der Wildnis zurückgelassen wird, und den der Täter nicht zugibt, wird schwerer bestraft: Derjenige, dem die Tat durch Eide nachgewiesen wird, muss die jeweils doppelten Summen zahlen. Dasselbe gilt für Tötungen durch Magie.

Von besonderer Abscheulichkeit ist der Brudermord, also das Töten eines Sippenangehörigen: Einerseits, weil die Sippe die grundlegende Einheit gesellschaftlichen Lebens darstellt, andererseits, weil die üblichen Zahlungen bei einem Brudermord keine Wirkung zeigen, da sie von der Sippe an sich selbst geleistet werden müssten. Brudermörder verlieren daher sofort ihren Ehrpreis und werden aus der Sippe ausgeschlossen.

Es gibt Fälle, in denen eine Tötung rechtmäßig ist. Insbesondere zählen dazu :

  • a) Das Töten in einer Schlacht
  • b) Das Töten eines ertappten Diebes
  • c) Das Töten eines Nichtausgelösten rechtmäßigen Bürgen (cimbid) durch die Sippe
  • d) Das Töten in Notwehr ( díles gac frithguin )
  • e) Das Töten von Rechtlosen.

Körperverletzungen

Nach einer unrechtmäßigen Körperverletzung wird der Verletzte zu seiner Sippe gebracht, und dort betreut und behandelt. Stirbt er innerhalb der nächsten neun Tage, handelt es sich um eine Tötung. Nach neun Tagen wird der Verletzte von einem Heiler (midach) förmlich untersucht (derosc). Braucht er keine weitere Pflege mehr, muss der Täter nur für bleibende Schäden und Verunstaltungen bezahlen. Kommt der Heiler zu dem Schluss, dass der Verletzte wahrscheinlich sterben wird, muss der Täter unabhängig vom weiteren Verlauf der Verwundung die Strafe für Dahinsiechen (crólige báis) bezahlen. Bedarf der Verletzte nur weiterer Pflege, wird er unter der Aufsicht dreier Krieger, und durch Bürgen abgesichert, zu einer dritten Partei gebracht, die ihn auf Kosten des Täters bis zur Gesundung pflegt. Das Niveau der Verpflegung und das zu bezahlende Gefolge bestimmen sich nach dem Stand des Verletzten. Der Täter hat außerdem Ersatz für die Arbeitskraft des Verletzten zu stellen. Das zu zahlende Strafgeld für bleibende Schäden (zu denen alle Schäden gehören, die nach neun Tagen noch wahrnehmbar sind), bemisst sich nach der Schwere und Offensichtlichkeit der Verletzung, sowie dem Stand des Verletzten. Es wird vom Richter (brithem) festgesetzt.

Parallel zur Rechtmäßgen Tötung gibt es auch Rechtmäßige Körperverletzung. Sie erfasst z.B. das Blutvergießen durch behandelnde Heiler, in Spielen, während Duellen usw.

Unfälle – also Verletzungen ohne Verschulden einer Person – erfordern keine Strafe.

Werden einem Claner zwei Vorderzähne gebrochen, so wird dies mit einer Strafe von 2 cumals belegt.

Wenn sich der Hammerkopf des Schmieds vom Griff löst und einen Kunden verletzt, ist weder der Schmied, noch die Person, die den Hammer schlug, verantwortlich – außer wenn sie wussten, dass der Hammerkopf lose war.

Der Schmied muss alle schlafenden Kunden wecken, die sich bei ihm in der Schmiede befinden, bevor er das Eisen ins Feuer legt. Damit sollen Verletzungen durch Funken vermieden werden. Jene, die wieder einschlafen, werden keinen Schadenersatz für Verletzungen erhalten.

Vergewaltigung

Vergewaltigung, sowohl durch Gewalt (forcor) als auch durch Hinterlist (sleth) wie beispielsweise Alkohol, zieht schwere Strafen nach sich: Der Täter muss den Ehrpreis des Opfers zahlen, sowie den festen Körperpreis. Aus Vergewaltigungen entstandene Kinder müssen vom Täter erzogen werden.

Satire/ üble Nachrede (áer)

Während es eine Strafbarkeit wegen Beleidigung nicht gibt, wird Satire, die mehr der üblen Nachrede ähnelt, hart bestraft. Als Satire zählen unter anderem: Spott über jemand Anderes‘ Aussehen, eine körperliche Verunstaltung veröffentlichen, einen bleibenden Spitznamen prägen, ein Spottlied dichten, und Spottlieder eines Barden in entfernten Orten singen. Hinzu kommt die falsche Beschuldigung wegen Diebstahls, und das Verbreiten von beschämenden Lügengeschichten. Alle diese Satiren erfordern die Bezahlung  des Ehrpreises des Opfers. Die Satire eines Barden kann jedoch auch Druckmittel sein. In diesem Fall ist sie legitim. Das Opfer der Satire muss entweder seine Schuld bezahlen, oder ein Pfand geben, um seine Ehre zu retten  (gell día inchaib). Dieses Pfand wird als Bereitschaft verstanden, den Disput vor ein Gericht zu bringen. Tut das Opfer keins von beiden, verliert es seinen Ehrpreis, und wird unfrei.

Die Beleidigung einer Frau wird bestraft. Es muss sich dabei nicht um einen tätlichen Angriff handeln, auch wenn eine Frau verhöhnt, ihr Aussehen kritisiert, auf ihre körperlichen Fehler hingewiesen oder sie unrechtmäßig und wahrheitswidrig beschuldigt wird, kann sie die Hilfe des Gesetzes in Anspruch nehmen.

Hohe Geldstrafen können verhängt werden wenn man über die Behinderung eines Menschen spottet, von einem Epileptiker bis zu einem Lahmen.

Mangelnde Gastfreundschaft (esáin)/ Schutz

Jeder Lehnspflichtige schuldet seinen Lehnsherren Gastfreundschaft. Außerdem kann jedoch jeder rechtstreue Freie die Gastfreundschaft eines Königs beanspruchen. Wird diese Gastfreundschaft nicht angeboten, muss der Täter eine Zahlung, bemessen am Stand des abgewiesenen Gastes, leisten. Tut er das nicht, darf sein Haus ohne Strafe abgerissen werden. Weniger reiche Freie, die lehnspflichtig sind, werden jedoch von diesem Gebot ausgenommen ( z. B. fer midboth, ócaire). Verbrecher müssen jedoch abgewiesen werden.

Wer auch immer zu deiner Tür kommt muss ohne Fragen verköstigt oder versorgt werden.

Es ist illegal, jemandem Lebensmittel zu geben, in denen man eine tote Maus oder ein totes Wiesel gefunden hat.

Ein Gasthaus muss sich durch eine die ganze Nacht brennende Laterne zu erkennen geben.

Jeder Freie kann seinen Gästen, sofern sie gleichen oder niedrigeren Ranges sind, rechtlichen Schutz (snádud) anbieten. Die Zeit, für die der Schutz gilt, hängt vom Stand des Freien ab: Ein aire ard kann Schutz für 15 Tage anbieten, ein aire tuíseo für 10 Tage usw. Wird jemand unter Schutz getötet oder verletzt, begeht der Täter das zusätzliche Verbrechen der Schutzverletzung: Dieser muss dem Beschützer zusätzlich dessen Ehrpreis zahlen.