Erbrecht

Wenn ein Kleinbauer (ocaire) stirbt, dann fällt ein siebentel des Landes als Steuer an den Fürsten zum Erhalt des Stammsgebiets. Als Kleinbauer gilt wer Land im Wert von mindestens 7 cumals besitzt.

Ist eine Frau die einzige Erbin, erhält sie Lebenslanges Nutzungsrecht des Landes. Sie kann es aber nicht an ihren neuen Ehemann oder ihre Söhne weitervererben, sondern es fällt nach ihrem Tode an die nächsten Verwandten. Ausnahme: Der Ehemann ist ein Ausländer ohne Landbesitz. Dies gilt allerdings nur bei Land, das den Gegenwert von maximal 7 cumal hat.