In unserer Gesellschaft wird der Ehre einer Person höchste Bedeutung zugemessen. Der Stand, und damit sowohl Rechtsfähigkeit als auch Ansehen innerhalb der Sippe und des Stammes, bestimmt sich nach der persönlichen Ehre. Die Ehre zu verlieren ist nicht nur peinlich, sondern unwürdig, und zieht daher harsche Konsequenzen nach sich.
Der Ehrpreis (log n-enech) einer Person ist eine ihrer wichtigsten Eigenschaften. Er quantifiziert die Ehre einer Person. Grundsätzlich bestimmt er sich durch die Geburt: Das Kind erhält zunächst einen Teil, später den vollen Ehrpreis des Elternteils, in dessen Sippe es aufwächst. Gehören beide Elternteile zur selben Sippe, erhält es den höheren Ehrpreis. Sobald die Person ausgezogen ist, kann sich ihr Ehrpreis durch eigene Taten verändern. Sowohl das Anhäufen von Vermögen, das es der Person erlaubt, mehr zu zahlen, als auch ihre Fähigkeiten und Ämter werden dabei berücksichtigt.
Das Ehrgeld soll die Ehre des anderen schützen, daher wird es bei jeglichem groben Angriff ganz (Mord, Verleumdung, schwerwiegende Verletzungen und Verweigerung von Obdach, Essen und Hilfe) und bei kleineren Vergehen zum Teil an das Opfer oder dessen Familie gezahlt- was sich wiederum auf den Stand auswirkt. Außerdem beschränkt das Ehrgeld die Geschäftsfähigkeit. Der Einzelne kann nur Verträge abschließen, die seinen Ehrpreis nicht überschreiten.
Der Ehrpreis wird in der Einheit sét angegeben. Ein sét entspricht dabei einer Milchkuh. Alle anderen Angaben und Einheiten nehmen auf sie Bezug; insbesondere die Einheit cumal, die zunächst einen weiblichen Sklaven bezeichnete, aber nun für drei Milchkühe (= 3sét) steht. Auch eine Unze Silber, ungae, hat den Wert von 3 sét oder 1 cumal.
1 cumal | = 3 sét | = 3 Kühe | = 240 Pfennige | = 1Unze Silber (31,1g) | = 120 Bier |
1 sét | = 1 Kuh | = 80 Pfennige | = 10,37g Silber | = 40 Bier | |
1 Pfennig | = 0,13g Silber | = 1/2 Bier |
Die Festlegung des Ehrpreises
Grundlegend ist folgende Liste:
Unfreie haben einen Ehrpreis von weniger als | 1 sét | 80 Pfennige | 10,37g Silber |
Freie haben einen Ehrpreis von mindestens | 1 sét | 80 Pfennige | 10,37g Silber |
Ø Kleinbauern (ocaire) | 1 sét | 80 Pfennige | 10,37g Silber |
Ø Großbauern | 2 sét | 160 Pfennige | 20,73g Silber |
Ø Handwerker | 2 sét | 160 Pfennige | 20,73g Silber |
Ø Schmied (gobae) | 3 sét | 240 Pfennige | 31,1g Silber |
Ø Wundheiler (midach) | 3 sét | 240 Pfennige | 31,1g Silber |
Ø Zimmermann (sáer) | 3 sét | 240 Pfennige | 31,1g Silber |
Krieger haben einen Ehrpreis von mindestens | 2 cumal | 480 Pfennige | 62,2g Silber |
Ø Aire déso 10 Lehnspflichtige | 2 cumal | 480 Pfennige | 62,2g Silber |
Ø Aire ard 20 Lehnspflichtige | 3 cumal | 720 Pfennige | 93,3g Silber |
Ø Aire tuiseo 27 Lehnspflichtige | 4 cumal | 960 Pfennige | 124,4g Silber |
Ø Aire forgill 40 Lehnspflichtige | 5 cumal | 1200 Pfennige | 155,5g Silber |
Könige/ Lairds haben einen Ehrpreis von mindestens | 7 cumal | 1680 Pfennige | 217,7g Silber |
Ø Ri tuaithe/ taoiseach König eines Stammes | 7 cumal | 1680 Pfennige | 217,7g Silber |
Ø Ri Ruirech König einer Provinz | 16 cumal | 3840 Pfennige | 497,6g Silber |
Druiden/ Priester haben einen Ehrpreis von mindestens | 5 cumal | 1200 Pfennige | 155,5g Silber |
Ø Dalta | 5 cumal | 1200 Pfennige | 155,5g Silber |
Ø Fhilidh | 7 cumal | 1680 Pfennige | 217,7g Silber |
Ø Vates | 9 cumal | 2160 Pfennige | 279,90g Silber |
Ø Guatator | 14 cumal | 3360 Pfennige | 435,4g Silber |
Ø Ollamh | 19 cumal | 4560 Pfennige | 590,9g Silber |
Diese Angaben sind alles Mindestwerte, ein reicher Handwerker kann einen viel höheren Ehrpreis haben.
Der Ehrpreis bei Kindern unter 14 Jahren beträgt die Hälfte des Ehrgeldes des Vaters bzw. Beschützers. Bei Mord oder schwerer Verletzung von Kindern unter sieben Jahren beträgt der Ehrpreis 7- 9 cumals.
Der Ehrpreis von Heranwachsenden von 14- 20 Jahren beträgt ¾ des Ehrpreises des Vaters. Ihren vollen Ehrpreis erhalten sie sobald ihnen Land zugesprochen wurde oder sie Krieger geworden sind.
Befinden sich die Heranwachsenden in einer Ausbildung, dann gehören sie ebenso zu dem Haus ihres Lehrmeisters wie seine Kinder. Ihr Ehrpreis beträgt die Hälfte des Ehrgeldes des Lehrmeisters.
Da es in anderen Ländern oft schwer ist einen entsprechenden Gegenwert festzulegen empfiehlt es sich eine feste Größe zu verwenden. Hierzu eignet sich der landesspezifische Bierpreis. In unseren Landen kostet ein Bier 2 Pfennige bzw. 0,26g Silber. Das bedeutet, dass man seinen Ehrpreis in Pfennigen durch zwei halbiert und dann mit dem Preis des Bieres in dem jeweiligen Land multipliziert.
Das hört sich komplizierter an als es ist. Hier ein Beispiel: Ein Schmied hat den Ehrpreis von 240 Pfennigen. Geteilt durch zwei ergibt das dann 120. Dies entspricht dem Gegenwert von 120 Bier. Nehmen wir jetzt an, dass in dem Land in dem in dem der Schmied sich aufhält, das Bier ein Kupfer kostet. Dann würde der Ehrpreis bei 120 Kupfer liegen.