Nach dem Ehrpreis und möglichen zusätzlichen Riten bestimmt sich der Stand einer Person. Vom Stand der Person hängen unterschiedliche Rechte ab.
Krieger haben einen Ehrpreis wie oben beschrieben, der jedoch je nach Anzahl der Lehnspflichtigen (und damit Heergröße) variiert. Sie haben gegenüber jedermann Anspruch auf Gastfreundschaft und sind ihrer Sippe Schutz schuldig. Ihrem Lehnsherrn schulden sie Gehorsam. Die einzelnen „Ränge“ der Krieger sind:
Aire déso 10 Lehnspflichtige 2 cumal
Aire ard 20 Lehnspflichtige 3 cumal
Aire tuiseo 27 Lehnspflichtige 4 cumal
Aire forgill 40 Lehnspflichtige 5 cumal
Im Übrigen gelten natürlich die einzelnen Gesetze der Kriegerschaft.
Dem König/ Laird sind alle Freien und Krieger seines Stammes oder seiner Provinz Gehorsam schuldig. Er ist ihnen zu Schutz verpflichtet. Alle schulden ihm Gastfreundschaft. Ferner muss der König fir flaithamon, des Königs Gerechtigkeit, beachten: Sollte er bestechlich, ungerecht oder parteiisch sein oder ein Mitglied seiner Sippe töten, verliert er seinen gesamten Ehrpreis und die Königswürde.
Druiden haben einen Ehrpreis wie oben beschrieben. Sie dürfen von jedem Gastfreundschaft verlangen, und schulden dem Stamm die Bemühungen, die Götter so gewogen wie möglich zu stimmen.