Das Gesetz des Brehon

Diese Zusammenstellung beruht auf alten Überlieferungen der mac Lure und Informationen von Muineachán MacNamara, Druide der Namara. Aaron druid na Danaan hat diese zusammengestellt. (Quellen u.a.: Peter Tremayne und Fergus Kelly)

Vorwort

Es gibt ein wohl durchdachtes Rechtssystem, das Gesetz des Fénechus, der Landbebauer, bzw. Gesetz des Brehons (Richter). Dieses Rechtssystem ist nicht statisch, alle drei Jahre kommen die Rechtsgelehrten und Richter beim Féis Teamhrach (Fest von Tara) zusammen und prüfen und verbesseren die Gesetze entsprechend der sich verändernden Gesellschaft und deren Bedürfnissen.

Die Rechtsordnung der Brehons legt fest, dass Recht grundsätzlich innerhalb des Stammes gilt: Sie unterteilt in deorad (Nicht-Stammesangehörige) und aurrad (Rechtspersonen innerhalb des Stammes). Deorad haben keinen Anspruch auf Recht, wenn sie nicht zu einem anderen Stamm gehören, mit dem der Stamm Verträge hat, dann aber gilt Recht auf der Basis des Königreiches.

Eine weitere Betonung liegt auf den Familien, so haben z.B. Familienangehörige Schadensersatzansprüche, wenn eine Person der Familie getötet wird. Gleichzeitig können sie für ihre Mitglieder haftbar sein.

Diese Gesetze weisen der Frau eine einzigartige Stellung zu. Sie geben ihnen mehr Rechte und größeren Schutz als irgendein anderes Gesetzeswerk. Frauen können sich gleichberechtigt mit den Männern um jedes Amt bewerben und jeden Beruf ergreifen. Sie können ihr Volk als Krieger in Schlachten befehligen, politische Führer sein, Friedensrichter, Dichter, Handwerker, Ärzte, Anwälte Richter, Druiden und Könige werden. Die Gesetze schützen Frauen vor sexuellen Belästigungen, vor Diskriminierung und vor Vergewaltigung. Sie können sich auf gleichem Rechtsfuß von ihren Ehemännern scheiden lassen und dabei einen Teil des Vermögens des Mannes als Abfindung verlangen. Sie können persönliches Eigentum erben und haben Anspruch auf Krankengeld, egal ob sie zu Hause lagen oder in einem Hospital (ja so etwas gibt es dort schon sehr lange).

Die kennzeichnende Eigenart unseres Gesetzes ist das Verfahren, nach dem Recht und Unrecht geschützt beziehungsweise wieder gutgemacht werden. Die offensichtlichste Auswirkung eines jeden Verbrechens ist die Schädigung einer anderen Person und die natürliche Folge, die sich daraus für den Täter ergibt. In jeder gut geordneten Gesellschaft herrscht der Grundsatz, dass der Schuldige seinem Opfer den zugefügten Schaden ersetzen muss. Nach dieser Wiedergutmachung ist die Person wieder rehabilitiert und kann weiter ein lohnendes Leben führen. Unsere Gerichtsbarkeit kennt keine Todesstrafe für Claner. In unserem Land und auch in Irland existiert ein System von Sühnepreisen, nach denen, entsprechend nach Art der Schädigung und dem Rang der geschädigten Person, die Entschädigung und die Geldstrafen festgelegt werden.

Allerdings kann nicht jeder Freie für sich selbst vor Gericht sprechen. Er kann sich aber vorher durch einen Brehon beraten lassen. Weltliche Angelegenheiten( Besitzverhältnisse, Beleidigungen, Verletzungen, Tötungen etc.) werden vom Rat der Vorsitzenden der Kingroup (Derbhfine) verhandelt. Bei Unzufriedenheit über den Ausgang können die Angelegenheiten auch vor den Laird gebracht werden. Sakrale Angelegenheiten werden von Druiden oder Priesterinnen verhandelt.

Ein Schwer- Verbrecher wird verbannt. Dieser Verstoßene hat keinen Anspruch mehr auf die Rechte und Würden seines Clans. Niemand darf ihn auch nur anschauen. Er wird unsichtbar und ehrlos. Er zählt nichts mehr in seiner Gemeinschaft und kann keine Entschädigung mehr verlangen. Eine solche Strafe kann befristet sein, doch wenn ein Verbrecher jenseits der neunten Welle verbannt worden ist, darf er nie mehr nach Hause zurückkehren. Wenn er es doch tut, setzte er die Ehre seiner ganzen Sippe aufs Spiel.